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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
R&S 35 GmbH
Blumenweg 9
34628 Willingshausen (Wasenberg)
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Yvonne Badouin
Registergericht: Amtsgericht Marburg
Registernummer: HRB 5474
(nachfolgend: R&S 35)
Für alle durch R&S 35 erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgend
aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von R&S 35:
Allgemeiner Teil
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit R&S 35 über die Erbringung von Dienstleistungen kommt nach Angebot
durch R&S 35 und schriftlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande.
Erfolgt das Angebot durch den Auftraggeber, so kommt der Vertrag nach Annahme durch
R&S 35 zu Stande, ohne dass die Annahme dem Auftraggeber gegenüber erklärt zu werden
braucht (§ 151 BGB). Alle Angebote von R&S 35 und die hierzu gehörenden Unterlagen sind
unverbindlich und freibleibend.
§ 2 Laufzeit
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 3 Beendigung des Vertrages
(1) Soweit keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis
im ersten Vertragsmonat jederzeit mit sofortiger Wirkung, anschließend mit einer Frist
von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
§ 4 Leistungsentgelt
(1) Das Leistungsentgelt für alle Dienstleistungen durch R&S 35 richtet sich
nach der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht ein hiervon abweichendes Entgelt
vereinbart wurde. Das Leistungsentgelt versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer.
(2) Etwaige Grundgebühren werden für jeden Monat im Voraus fällig. Etwaige Nutzungs-
oder Verbindungsentgelte werden dem Auftraggeber nach Ablauf des jeweiligen Monats
auf Grundlage des tatsächlichen Aufwandes in Rechnung gestellt. Zeiteinheiten werden
jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet. R&S 35 behält sich vor, zum Monatsbeginn
einen Abschlag für die im jeweiligen Monat voraussichtlich entstehenden Kosten zu erheben.
Eine Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsende. Soweit die tatsächlichen Kosten
den vereinnahmten Abschlag übersteigen, wird der Restbetrag unverzüglich nach
Rechnungsstellung fällig. Andernfalls erfolgt eine Gutschrift auf den Folgemonat,
auf Verlangen des Auftraggebers auch eine Rückerstattung.
(3) R&S 35 behält sich die Erhöhung des Leistungsentgelts für die geschuldete
Dienstleistung vor. Eine Erhöhung kann insbesondere dann stattfinden, wenn R&S 35
selbst der Preiserhöhung durch Dritte ausgesetzt ist. Über eine anstehende Preiserhöhung
informiert R&S 35 den Auftraggeber mindestens 3 Monate im Voraus. Der Auftraggeber
kann den Vertrag außerordentlich zum mitgeteilten Preiserhöhungszeitpunkt kündigen.
§ 5 Einzug, Sicherung
(1) R&S 35 wird durch den Auftraggeber auf Widerruf dazu ermächtigt, entstehende
Leistungsentgelte unmittelbar nach Fälligkeit und Zusendung der Rechnung von dem
durch den Auftraggeber im Dienstleistungsvertrag angegebenen Konto per Lastschrift
einzuziehen (Einziehungsermächtigungsverfahren). Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens
nicht möglich, ist eine gleichwertige Lösung zu finden.
(2) Wird die Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung nicht ausgeführt oder
unberechtigter Weise durch den Auftraggeber eine Rücklastschrift veranlasst,
wird für die entstehenden Kosten eine Aufwendungspauschale von 10 € erhoben.
(3) Für jede Mahnung wird eine Pauschale in Höhe von 5 € erhoben.
(4) Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung an mindestens zwei aufeinander
folgenden Fälligkeitsterminen nicht nach, kann R&S 35 die Stellung einer Kaution
verlangen. Eine solche Kaution darf das Dreifache des zu erwartenden monatlichen
Leistungsentgeltes nicht übersteigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch R&S 35 erbrachten Dienstleistungen
ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber darf die Leistungen von R&S 35 nicht in einer Art und Weise
nutzen und gegenüber Dritten nicht in einer Art und Weise auftreten, die geeignet ist,
eine Zurechnung zu R&S 35 zu herbeizuführen oder einen solchen Anschein zu erwecken.
(3) Der Auftraggeber ist zur Weitergabe der Dienstleistungen an Dritte (z. B. "Reselling")
nur nach vorheriger Zustimmung durch R&S 35 berechtigt.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm geforderten Angaben
wahrheitsgemäß und vollständig zu übermitteln. Auml;nderungen sind R&S 35 umgehend
anzuzeigen.
(5) Änderungsaufträge bzw. Bearbeitungsvorgaben des AuftraggebeR&S sind von R&S 35
nur dann zu berücksichtigen, wenn sie
a) telefonisch unter Nennung seines ihm zu Vertragsbeginn zugeteilten Passwortes
b) per Internet über die in seinem Vertrag genannte E-Mail Adresse oder
c) per Telefax oder auf dem Postwege mit UnteR&Schrift des Auftraggebers oder eines Bevollmächtigten mitgeteilt wurden.
(6) Kann der Auftraggeber durch R&S 35 länger als 5 Werktage nicht kontaktiert
werden (telefonisch und per Fax), so ist R&S 35 berechtigt, die bestehende
oder auch beendete Vertragsbeziehung gegenüber Dritten anzuzeigen, die ein
berechtigtes Interesse an der Mitteilung haben.
§ 7 Schutzrechte; externe Dienstleister
(1) R&S 35 behält sich sämtliche Schutzrechte vor.
(2) R&S 35 ist berechtigt, zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung externe
Dienstleister in Anspruch zu nehmen, soweit hierdurch schutzwürdige Belange des
Auftragsgebers nicht beeinträchtigt werden.
§ 8 Sachmängelgewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat Sachmängel binnen einer Woche ab Erkennbarkeit
schriftlich gegenüber R&S 35 anzuzeigen. Nach Ablauf der Wochenfrist stehen dem
Auftraggeber bezüglich des betroffenen Mangels keinerlei Gewährleistungsrechte mehr
zu. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber schuldlos an der Einhaltung der Frist
gehindert wahr und die Mängelrüge innerhalb einer Woche ab Wegfall des Hindernisses
nachholt. Im Falle der rechtzeitigen Mängelrüge steht R&S 35 zunächst das Recht auf
Nachbesserung zu.
(2) Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Überlastung
des Telefonnetzes, Hard- oder Software bedingt sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
Dasselbe gilt für Einschränkungen und Unterbrechungen durch kurzfristige Belegung aller
Arbeitsplätze aufgrund eines unvorhersehbar hohen Anrufaufkommens, von Wartungsarbeiten,
Reparaturen oder technischen Auml;nderungen am System.
§ 9 Schadensersatz
(1) R&S 35 haftet nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aufgrund
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Inhaberin sowie seiner
Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet R&S 35 für
vertragstypisch vorhersehbare Schäden auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
R&S 35 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Für Leistungen von Partner-Unternehmen, für die R&S 35 lediglich als Mittler
auftritt, übernimmt R&S 35 keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
(1) R&S 35 verpflichtet sich, über die im Rahmen der Dienstleistung erlangten
Kenntnisse über Geschäftsinterna des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen
zu bewahren und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt nicht,
soweit im Einzelfall eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht. Die Einhaltung etwaiger,
für den Auftraggeber maßgeblicher berufsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Auftraggeber.
(2) R&S 35 erhebt, speichert und verarbeitet durch das Vertragsverhältnis erlangte
Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der
Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(3) Im Falle einer unerlaubten Handlung des Auftraggebers ist R&S 35 zur
Weitergabe aller personenbezogenen Daten an die zuständigen Verfolgungsbehörden berechtigt.
Besonderer Teil: Leistungen
§ 11 Telefonservice
(1) Dem Aufraggeber wird bei Inanspruchnahme des Telefonservices für die Dauer
des Vertragsverhältnisses die vereinbarte Anzahl an Rufnummern zugeteilt, auf die
er bei ihm eingehende Anrufe umleiten kann. Die Rechte an den zugeteilten Rufnummern
verbleiben bei R&S 35. Der Auftraggeber hat insbesondere nicht das Recht, die
ihm zugeteilte Rufnummern nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zu übernehmen.
Die Umleitung der Anrufe vom Anschluss des Auftraggebers auf die zugeteilte
Rufnummer von R&S 35 erfolgt in eigener Verantwortung des Auftraggebers. Soweit
nicht abweichend vereinbart, ist die Veröffentlichung und direkte Bewerbung der
dem Auftraggeber zugeteilten Rufnummer nicht gestattet.
(2) Die Entgegennahme der für den Auftraggeber bestimmten Anrufe durch R&S 35
erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers. Eine Vorgangsbearbeitung
erfolgt nur für einfache Geschäftsvorgänge, die durch R&S 35 standardisiert umgesetzt
werden können (Bestell- oder Auftragsannahmen, Informationserteilung).
(3) Im Falle einer vereinbarten Bestell- und Supporthotline werden Anfragen zum
Status einer Bestellung von R&S 35 ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit
dem Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber bestimmten Personen beantwortet,
soweit nicht R&S 35 die Informationen durch den gestatten Zugriff auf Server des
Auftraggebers (Warenwirtschaft) erlangen kann.
(4) R&S 35 sorgt nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 für eine angemessene telefonische
Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten (Montag - Freitag von 08.30 Uhr - 18.00
Uhr; außer an bundesweiten Feiertagen).
§ 12 Servicerufnummer (SRN)
(1) Bei Inanspruchnahme einer Servicerufnummer (SRN) durch den Auftraggeber
wird diesem während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Anzahl an SRN zur
alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle zur Verfügung gestellten SRN
werden durch den Auftraggeber lediglich gemietet. Die Rechte an den zugeteilten
Rufnummern verbleiben bei R&S 35. Der Auftraggeber hat insbesondere nicht das Recht,
die ihm zugeteilte Rufnummer nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zu übernehmen.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.
(2) Das Betreiben der SRN erfolgt auf eigene Rechnung und in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers.
(3) Ankommende Anrufe für die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte SRN wird
R&S 35 nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten an das durch den Auftraggeber
im Betreibervertrag bestimmte Ziel weiterleiten.
(4) Ein technischer Ausfall, den R&S 35 zu vertreten hat und der zur teilweisen
oder vollständigen Nichterfüllung der unter Abs. 3 beschriebenen Leistung führt,
wird durch R&S 35 schnellstmöglich behoben. Sollte R&S 35 zugesicherte Fristen
und/oder Termine nicht einhalten können, steht dem Auftraggeber das Recht zur
fristlosen Kündigung zu.
§ 13 Pflichten des Auftraggebers beim Betreiben von SRN
(1) Der Auftraggeber ist bei der Weiterleitung von Anrufen verpflichtet, das
Einverständnis des Anschlussinhabers sicherzustellen.
(2) Für jeden Fall des Missbrauchs, der fehlenden oder unzutreffenden Auspreisung
einer zugeteilten SRN verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer
Vertragsstrafe von 750 EURO. Der Auftraggeber stellt ferner R&S 35 von jedweder
Haftung aus diesen Vorgängen gegenüber Dritten (insbesondere Schadensersatz-
und Unterlassungsansprüche, Bußgelder usw.) frei.
(3) Der Auftraggeber ist zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben bzgl.
der zugeteilten SRN verpflichtet und übernimmt insoweit die alleinige Haftung.
§ 14 Pflichten des Auftraggebers bei der Preisdarstellung von SRN
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seiner Werbung und in sonstigen
Kommunikationsmaßnahmen den Gesamtkundenendpreis (brutto) zu nennen und dabei
Transportanteil und Mehrwertdienstanteil jeweils gesondert auszuweisen. Die Einzelheiten
ergeben sich aus den Bedingungen der jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber.
(2) Der Auftraggeber ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere
der Vorgaben der Preisangabenverordnung und des Telekommunikationsgesetzes in
ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet und insoweit allein verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Preisangaben in Printmedien, im Internet,
und bei Online-Diensten gut lesbar in horizontaler Schriftrichtung in einer
Mindestschriftgröße von 10 Punkt in unmittelbarem, räumlichen Zusammenhang mit
der SRN anzugeben. Bei Plakatwerbung ist die Schriftgröße dem Größenverhältnis
anzupassen. Bei akustischen Werbemaßnahmen hat der Auftraggeber den Preis gut
hörbar und in gleicher Lautstärke wie der übrige Werbespot anzugeben. Bei
Fernsehwerbespots hat der Auftraggeber die Preisangaben gut lesbar und während
der gesamten Dauer der Einblendung der SRN darzustellen. Die Preisangabe erfolgt
in horizontaler Schriftrichtung in unmittelbaren Zusammenhang mit der SRN. Die
Auflösung von Fernsehbildern in Deutschland beträgt derzeit 768*576 Bildpunkte.
Die Preisangabe muss einen Seitenabstand von mindestens 50 Bildpunkten einhalten
und mindestens 30 Bildpunkte groß sein. Dabei ist durch den Auftraggeber eine gut
lesbare (serivenfreie) Schrift mit deutlichem Kontrast zum restlichen
Übertragungsbild zu verwenden. Bei Telefaxdiensten ist zusätzlich die Zahl der zu
übermittelten Seiten anzugeben.
(3) Die Preisinformation für die jeweilige SRN wird dem Auftraggeber im Rahmen
der Auftragsbestätigung übermittelt.
Schlussbestimmungen
§ 15 Geschäftsadresse
Die Geschäftsadresse von R&S 35 lautet:
R&S 35 GmbH
Blumenweg 9
34628 Willingshausen-Wasenberg
§ 16 Schlussbestimmung, Gerichtsstand
(1) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und R&S 35 gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Schwalmstadt-Treysa
(3) Von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht R&S 35 seine
ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu ihrer Einbeziehung erklärt.
§ 17 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen wirksam.
Dasselbe gilt für die vorstehenden Bedingungen.
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